NoManager V2 - End-User License Agreement (EULA)
der Firma ewoxx sports GmbH, Almdorf 25A, St. Johann in Tirol, Österreich
Stand: September, 2020
WICHTIGER HINWEIS: Bitte lesen Sie diesen Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement oder „EULA“) durch und stellen Sie sicher, dass Sie diesen verstanden haben, bevor Sie die nachfolgenden Bestimmungen akzeptieren. Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen (nachfolgend kurz: „Sie“ bzw. „Nutzer“) und der ewoxx sports GmbH (nachfolgend kurz: ewoxx). ewoxx ist nur dann bereit, die nachfolgend definierte Software an Sie zu lizenzieren, wenn Sie alle Bestimmungen dieser EULA und den dazugehörigen Geschäftsbedingungen akzeptieren. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ BZW. „JA“ KLICKEN, INDEM SIE DIE SOFTWARE LADEN, INSTALLIEREN UND/ODER NUTZEN, ODER INDEM SIE AUF SONSTIGE WEISE IHRE ZUSTIMMUNG ZUM AUSDRUCK BRINGEN, AKZEPTIEREN SIE DIESE EULA MIT DEN DAZU ANWENDBAREN OPEN-SOURCE- LIZENZVEREINBARUNGEN SOWIE DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EWOXX SPORTS GMBH. FALLS SIE SICH DAMIT NICHT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE SOWIE DIE DAZUGEHÖRIGEN LEISTUNGEN ZU NUTZEN.
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese EULA betrifft die Einräumung einer Lizenz zur Nutzung der Software "NoManager V2" und jede (möglicherweise) dazugehörigen Medien, gedruckte Materialien, Dokumentation im „online“- oder elektronischen Format sowie internetbasierende Dienste. Diese EULA gilt auch für alle Updates und Upgrades, soweit ewoxx Ihnen diese nach der Installation der Software zur Verfügung stellt.
3. Eigentumsrechte
- Die Software ist durch internationale Urheberrechtsgesetze, -verträge und andere Gesetze geschützt.
- ewoxx und ihre Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, das Eigentum sowie alle Ansprüche an der Software, ein- schließlich aller Urheberrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte.
- Alle nicht ausdrücklich in diesem EULA dem Nutzer eingeräumten Rechte verbleiben bei ewoxx.
4. Lizenzgewährung
- ewoxx erteilt dem Nutzer eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in dieser EULA oder in den AGBs enthalten Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
- Es gelten die Geschäftsbedingungen für diese Im Falle eines Widerspruchs zwischen der EULA und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Bei Software, für die ewoxx Updates und/oder Upgrades zur Verfügung stellt, umfasst die Lizenz das Recht auf Erhalt und Nutzung von Updates und/oder Upgrades während der Nutzungsdauer.
- Die Software wird im Objektcode zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Lieferung des Quellcodes. Hiervon ausgenommen sind nur jene Open-Source Softwarekomponenten, für welche die jeweils gültige Open-Source Lizenz die Zurverfügungstellung des Quellcodes vorsieht.
- ewoxx räumt dem Kunden an der Software eine nicht-exklusive, nicht-sublizensierbare, räumlich unbeschränkte, zeitlich jedoch teilweise beschränkte Lizenz wie folgt ein:
a) Installation und Nutzung zum eigenen Gebrauch
Der Nutzer ist zur Installation und Nutzung der Software ausschließlich zum eigenen Gebrauch auf Geräten berechtigt, auf welchen eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems installiert ist, für welches die Software entwickelt wurde.
b) Anzahl von Installationen
Die Software darf pro Nutzeraccount auf 2 Geräten installiert und betrieben werden. Der Nutzer kann eine Softwareinstallation selber deaktivieren oder per E-Mail beantragen wobei die Löschung einer aktiven Installation 5 Kalendertage verzögert wird um Missbrauch zu verhindern.
c) Kosten
Die Software ist kostenlos nutzbar.
e) Urheberrechtsvermerke
Es ist nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke in der Software zu entfernen oder zu verändern.
f) Sicherungskopien
Der Nutzer ist zur Anfertigung von Sicherungskopien berechtigt, soweit dies für die Benutzung der Software erforderlich ist oder soweit ewoxx den Quellcode der Software bereitstellt.
g) Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung
Es ist nicht gestattet, die Software oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Ausgenommen ist, nach Maßgabe des geltenden Rechts, ausschließlich und nur soweit diese Handlungen unerlässlich sind, Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht für Softwarekomponenten, für welche ewoxx den Quellcode bereitstellt.
h) Geltendes Recht
Der Nutzer ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der Software einzuhalten.
i) Obhutspflicht
Der Nutzer hat die Software gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern.
j) Nutzungsdauer
Die Nutzung der Software ist grundsätzlich zeitlich unbefristet.
l) Weitergabe
Die kostenlose Weitergabe der Software ist erlaubt. Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, die Software entgeltlich weiter zu vertreiben, zu vermieten oder zu verpachten.
m) Kündigung
Der Nutzer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Kündigung während der Mindestvertragsdauer, so wird diese erst mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Es besteht eine allgemeine Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende jedes Kalendermonats.
Unbeschadet der Durchsetzung sonstiger Rechte kann ewoxx diesen Endnutzer-Lizenzvertrag kündigen, wenn der Nutzer gegen die Bedingungen dieses Vertrages oder eines diesem Endnutzer-Lizenzvertrag zugrundeliegenden Vertrages verstößt. In einem solchen Fall ist der Nutzer verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen sowie allenfalls bei ihm verbliebene Kopien der Software zu löschen. Für Schäden, die ewoxx durch einen Verstoß gegen diesen Endnutzer-Lizenzvertrag entstehen, hat der Nutzer volle Wiedergutmachung zu leisten.
7. Schadenersatz
- Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
- Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für gelieferte Open-Source Softwarekomponenten, insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sonstiger Störungen. ewoxx erhält weder Lizenzgebühren noch sonstige Entgelte für die Open-Source Jedes im Zusammenhang mit Open-Source Assets erhaltene Entgelt wird ausschließlich für zusätzliche Liefergegenstände und/oder Dienstleistungen verwendet.
- ewoxx haftet nicht für eine bestimmte Eignung oder bestimmte Eigenschaften der Software.
- Sämtliche Ansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen, wenn die Software vom Nutzer nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt und betrieben geändert, mit ungeeigneten Teilen verbunden oder betrieben wird.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA undurchführbar, nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.